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August 1st, 2021 | Posted by in Firmen


[Unternehmer, die natürliche Personen sind, können eine Datenbox installieren. Vorläufig, d. h. ab Anfang 2018, gibt es juristische Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Datenbox zu installieren, und natürliche Personen, die Unternehmer sind, gehören dazu. Wenn sie sie nutzen wollen, müssen sie einen Antrag stellen.

Alle Unternehmer dürfen nur eine Datenbox haben, mit Ausnahme von Steuerberatern, Konkursverwaltern und Rechtsanwälten. Diese Personen sind gesetzlich verpflichtet, eine Datenbox zu haben. Für die Installation von Datenboxen wurden bisher keine Gebühren erhoben, weder für obligatorische Datenboxen noch für Datenboxen, die auf Wunsch des Kunden installiert werden.
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Wer ist berechtigt, die Datenbox zu nutzen?

Die Person, die die Mailbox eingerichtet hat, in diesem Fall das Unternehmen. Eine dritte Person, die Zugriff auf das Postfach hat, ist der so genannteAdministrator. Diese Person ist vom Eigentümer der Datenbox ermächtigt, Eingriffe in den Dateninhalt im Zusammenhang mit Mitteilungen des Innenministeriums an die so genannte berechtigte Person vorzunehmen.
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Jeder Inhaber einer Datenbox erhält Zugangsdaten, die der Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zum Schutz vor Missbrauch unterliegen. Die Zugangsdaten werden dem Kunden vom Innenministerium zur Verfügung gestellt, und die Nutzung der Datenbox wird durch das ISDS-Dekret geregelt. In diesem Erlass sind auch die Sicherheitsstandards und die erforderliche technische Ausrüstung für die Nutzung der Datenboxen festgelegt. Zusätzlich zur üblichen Authentifizierung des Kundenkontos kann eine erweiterte Sicherheitsstufe für die Datenbox verwendet werden.
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Wie bediene ich eine Datenbox?

Eine vom Innenministerium auf Antrag eines Kunden eingerichtete Datenbox kann auf zwei Arten in Betrieb genommen werden. Die betreffende Person erhält die Zugangsdaten für die Datenbox per Post (nur persönliche Übergabe) oder am Schalter des Czech POINT. In diesem Fall werden die Daten vom System mit Hilfe eines so genannten virtuellen Umschlags erstellt und an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Der Antragsteller der Datenbox ist verpflichtet, sich innerhalb von 15 Kalendertagen nach deren Einrichtung in die Datenbox einzuloggen. Diese Frist kann um bis zu 10 Tage verlängert werden, allerdings nur, wenn das Paket in diesem Zeitraum bei der Post gelagert und noch nicht abgeholt wurde.

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